WICHTIGE INFOS FÜR DEN BESUCH IM SCHWIMM-IN

Voraussetzung zum Besuch des Freizeitbades, der Saunaanlage und der Teilnahme an Kurs- und Wellnessangeboten ist der Nachweis 3G!

Ausnahmen ohne Testnachweis: 

• Kinder und Jugendlichen bis zu einem Alter von 17 Jahren 

• Genesene Personen mit einem „Nachweis der mindestens 27 Tage sowie maximal 3 Monate zurückliegt“ 

• Genesene Personen mit mindestens einer Impfstoffdosis 

• Zweifach geimpfte Personen „Nachweis der mindestens 14 Tage sowie maximal 90 Tage zurückliegt“ 

• Dreifach geimpfte Personen  

 

Nachweise müssen in Papierform oder digital an der Rezeption bei Einlass vorgelegt werden. Zur Kontrolle ist ein amtliches Ausweisdokument mitzuführen und auf Verlangen an der Rezeption vorzuzeigen.

Achtung! Das Schwimm in bietet keine überwachten Selbsttests vor Ort an.

Übersicht Teststellen EN-Kreis: 

Corona-Schnelltest (enkreis.de)