Endlich ist es soweit!

Sauna- und Badespaß sind im Schwimm-in Gevelsberg ab Samstag, den 12.06.2021 wieder möglich. Im Freizeitbad stehen das Sportbecken, die Sprunganlage, das Nichtschwimmer- und Planschbecken sowie die vier Superrutschen für alle Schwimmerinnen und Schwimmer sowie Badelustigen wieder zur Verfügung. Der Saunagarten öffnet alle Schwitzräume, Dampf- und Warmluftbäder, die Ruhezonen und den Naturbadeteich zur Erholung. Auch Aufgusszeremonien werden durch die Saunameister wieder regelmäßig durchgeführt. Die Gastronomie in Bad und Sauna bietet Speisen und Getränke an.

Nach der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen dürfen Bäderbetriebe den gesamten Freizeitbad- und Saunabetrieb unter Beachtung der festgelegten Hygiene- und Infektionsschutzstandards wieder aufnehmen. Voraussetzung für einen sicheren Bade- und Saunabetrieb ist, dass alle Gäste sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Schwimm In den bereits bekannten „3G Standard“ erfüllen und nachweisen können. Somit befinden sich in unserer Anlage während der Öffnungszeiten ausschließlich getestete, geimpfte und genesene Personen. Die Maskenpflicht gilt weiterhin im Eingangs-, Gastro-, Umkleide- und Sanitärbereich. Wir wünschen allen Gästen gute Erholung und viel Spaß!

Ab dem 10.06.2021 können Sie hierfür über die E-Ticket Buchung ein persönliches Zeitfenster zu den regulären Öffnungszeiten reservieren und über die Registrierung Ihre Kontaktdaten hinterlegen. Eltern sowie Sorgeberechtigte werden gebeten einen Online-Account anzulegen, um für Kinder bis zum 16. Lebensjahr Reservierungen vornehmen zu können. Eine Erstanmeldung ist auch vor Ort möglich und muss aus datenschutzrechtlichen Gründen von einer sorgeberechtigten Person vorgenommen werden.Nur bei tagesaktuell freier Ticketkapazität können Sie vor Ort an der Rezeption ein Einlassticket erwerben und Ihre Daten zur Kontaktdatennachverfolgung über die LUCA APP oder handschriftlich über ein Formular angeben.


Voraussetzungen zum Besuch des Freizeitbades, der Saunaanlage und die Teilnahme an Kurs- und Wellnessangeboten:

  • Die Vorlage eines zertifizierten negativen Schnelltests der nicht länger als 48 Stunden zurückliegt
  • Die Testerfordernis gilt für alle Gäste ab 6 Jahren

Ausgenommen von der Testpflicht sind Personen mit nachgewiesener Immunisierung:

  • Geimpfte Personen mit einem „Nachweis einer vor mindestens 14 Tagen abgeschlossenen vollständigen Impfung gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff“.
  • Genesene Personen mit einem „Nachweis eines positiven Testergebnisses, das auf einer zugelassenen Labordiagnostik (PCR, PoC-PCR) beruht und mindestens 28 Tage sowie maximal 6 Monate zurückliegt“.
  • Personen mit einem „Nachweis eines positiven Testergebnisses in Verbindung mit dem Nachweis der mindestens 14 Tage zurückliegenden Verabreichung mindestens einer Impfstoffdosis gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff“. 

Nachweise müssen in Papierform oder digital an der Rezeption bei Einlass vorgelegt werden.